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BGH, 25.04.1984 - 3 StR 129/84 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verbot der Doppelverwertung von Tatbestandsmerkmalen - Besonderes Maß an krimineller Energie, Brutalität und Roheit - Gefühllose, fremde Leiden mißachtenden Gesinnung als dauernde Eigenschaft des Täters - Minder schwer eingestufter Fall in einer Situation psychischer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.06.1952 - 1 StR 708/51
Züchtigung - §§ 223, 16, 17 StGB, 'Doppelirrtum'
Auszug aus BGH, 25.04.1984 - 3 StR 129/84
Im Hinblick auf das zarte Alter des Säuglings, die Art und Weise der Schläge, ihre Folgen in zwei Fällen (Schlüsselbeinbruch und Nasenbluten) und die Zahl der Taten sowie im Hinblick auf das Tatmotiv der Angeklagten - sie handelte jeweils aus Wut und Erregung über das Schreien des Kindes - hat das Landgericht zwar zu Recht angenommen, sie habe sich in jedem Einzelfall einer rohen Mißhandlung ihrer kleinen Tochter schuldig gemacht (UA S. 28 f), sich bei den Taten also jeweils von einer gefühllosen, fremde Leiden mißachtenden Gesinnung leiten lassen, die keine dauernde Eigenschaft des Täters zu sein braucht (BGHSt 3, 105, 109).